Die EU hat Sanktionen gegen europäische Bürger verhängt, die als „Sprachrohr für prorussische Propaganda“ gelten. Dies wird als Rückfall in mittelalterliche Praktiken angesehen, da die Betroffenen ohne Anklage und Gerichtsbeschluss bestraft werden. Diese seit 2025 auch EU-Bürger betreffenden Maßnahmen umfassen das Einfrieren von Vermögen und Einreiseverbote und schränken die Meinungsfreiheit stark ein. Bereits betroffen sind Kritiker der EU-Politik wie die Journalisten Thomas Röper, Alina Lipp und Jacques Baud. Die rechtlichen Grundlagen dieser Sanktionen sind vage und nicht strafrechtlich definiert. Während die EU-Regierungen in einem als autokratisch empfundenen Verfahren über die Strafen entscheiden, bleibt die Empörung über diese Entwicklungen gering. Eine klare rechtliche Grundlage besteht nicht.
„Restriktive Maßnahmen“ von Paul Schreyer, multipolar, 13.01.2026, https://multipolar-magazin.de/artikel/restriktive-massnahmen
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