Alle auf krisewelchekrise.wordpress.com bzw. krisewelchekrise.blog veröffentlichen Blogposts stehen unter der CC-Lizenz BY-NC-SA. Die Rechte vom wordpress.com-Betreiber Automattic Inc. bleiben davon unberührt.
Mit dieser Lizenz dürfen Wiederverwerter das Material in jedem Medium oder Format ausschließlich für nichtkommerzielle Zwecke verbreiten, remixen, anpassen und darauf aufbauen, sofern der Urheber genannt wird. Wenn Sie das Material remixen, anpassen oder darauf aufbauen, müssen Sie das veränderte Material unter identischen Bedingungen lizenzieren. CC BY-NC-SA umfasst die folgenden Elemente:
BY: Der Urheber muss genannt werden.
NC: Das Werk darf nur für nichtkommerzielle Zwecke genutzt werden.
SA: Bearbeitungen müssen unter denselben Bedingungen weitergegeben werden.
https://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/4.0/deed.de
Die Nichtbeachtung der Bedingungen einer Creative Commons (CC)-Lizenz kann erhebliche rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, da die Nutzung des Werkes ohne die wirksame Lizenz als Urheberrechtsverletzung gilt.
1. Verlust der Lizenz und Unterlassungsanspruch
- Erlöschen der Nutzungsrechte: Bei einem Verstoß gegen die Lizenzbedingungen, beispielsweise durch fehlende oder fehlerhafte Urheberbenennung (CC BY) oder die kommerzielle Nutzung trotz eines NC-Moduls (NonCommercial), erlischt das Recht zur Nutzung des Werkes automatisch. Die Nutzung ist dann nicht mehr durch die CC-Lizenz gedeckt.
- Unterlassungsanspruch: Der Urheber kann eine Abmahnung aussprechen und die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung fordern. Damit verpflichtet sich der Verletzer, die rechtswidrige Nutzung zukünftig zu unterlassen. Bei Nichtabgabe oder erneutem Verstoß drohen hohe Vertragsstrafen.
- Gerichtliche Schritte: Wird der Unterlassungsanspruch gerichtlich durchgesetzt, kann dies zu einer einstweiligen Verfügung oder einem Urteil führen, das die weitere Nutzung untersagt.
2. Kosten und Schadensersatz
- Anwaltskosten des Urhebers: Der Verletzer muss in der Regel die Anwaltskosten des Urhebers für die Abmahnung tragen. Diese richten sich nach dem Gegenstandswert der Angelegenheit, der oft zwischen 1.000 € und 10.000 € angesetzt wird, was zu Abmahnkosten im Bereich von einigen hundert bis über tausend Euro führen kann.
- Schadensersatzansprüche: Dem Urheber kann grundsätzlich ein Anspruch auf Schadensersatz zustehen. Die Höhe ist jedoch oft umstritten, insbesondere wenn das Werk ursprünglich kostenlos zur Verfügung gestellt wurde.
- Lizenzanalogie: Der Schadensersatz wird oft nach der lizenzanalogen Methode berechnet, d.h., es wird die Summe angesetzt, die bei einer regulären Lizenzvereinbarung fällig geworden wäre.
- Kontroverse bei kostenloser Bereitstellung: Verschiedene Gerichte (z.B. das OLG Köln) haben in Fällen von fehlender Urheberbenennung (CC BY) bei ansonsten kostenlos angebotenen Inhalten den objektiven Wert der Nutzung teilweise mit Null angesetzt, was zu keinem Schadensersatzanspruch führte. Ansprüche wegen fehlender Urheberbenennung ohne finanzielle Forderungen (außer Anwaltskosten) können aber weiterhin berechtigt sein.
- Vorsicht bei überhöhten Forderungen: Es gibt Fälle, in denen sogenannte „Urheberrechtstrolle“ überhöhte Forderungen stellen, was von Gerichten als rechtsmissbräuchlich eingestuft werden kann.
3. Weitere Folgen
- Wiederaufleben der Lizenz: Bei Creative Commons Lizenzen der Version 4.0 kann das Nutzungsrecht unter Umständen wieder aufleben, wenn der Verstoß innerhalb von 30 Tagen nach Kenntnisnahme durch den Verletzer abgestellt wird.
Fazit:
Ein Verstoß gegen eine CC-Lizenz ist eine Urheberrechtsverletzung. Die häufigsten und unmittelbarsten Folgen sind die Abmahnung und die damit verbundenen Kosten (insbesondere Anwaltskosten) sowie der Verlust des Nutzungsrechts. Ob darüber hinaus ein Schadensersatzanspruch besteht, ist von der Art der Verletzung und der jeweiligen Rechtsprechung abhängig, aber nicht ausgeschlossen.
Möchten Sie wissen, welche konkreten Bestandteile die gängigen Creative Commons Lizenzen haben, um Verstöße zu vermeiden?