In Deutschland gibt es kein individuelles Recht auf einen bestimmten Parkplatz im öffentlichen Raum. Die Nutzung der Straßen zum Parken gilt lediglich als Gemeingebrauch. Die Verantwortung für die Regelung von Parkmöglichkeiten und die Gewährleistung der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer liegt bei den Gemeinden.
Der Artikel thematisiert das Missverständnis, Anwohner hätten ein Recht auf einen Parkplatz im öffentlichen Straßenraum. In Deutschland besteht jedoch kein individueller Anspruch auf einen bestimmten Parkplatz, da das Parken nur als „Gemeingebrauch“ gilt und die Gemeinden die Verantwortung für die Regelung des Parkens tragen. Zudem wird betont, dass der fließende Verkehr – einschließlich Fußgänger und Radfahrer – Vorrang vor dem ruhenden Verkehr hat und die Verkehrssicherheit aller Nutzer bei der Stadtplanung zu berücksichtigen ist.
»Autolobby-Mythos: „Ich habe ein Recht auf einen Parkplatz“ – Sobald in einem Stadtbereich der Straßenraum derart umgestaltet werden soll, dass die Schutzinteressen der Fußgänger, Radfahrenden und Anwohner berücksichtigt werden, gibt es massiven Protest der Autolobby. Meist versuchen sich in diesem Umfeld konservative Parteien als Vertreter der Freiheitsrechte der Bürger aufzuspieeln.«, 25.10.2025, https://www.oekologisch-unterwegs.de/elektromobilitaet/1137-autolobby-mythos-ich-habe-ein-recht-auf-einen-parkplatz.html