Justitias Augenbinde wird porös. | Readably.

Stellungnahme des Bundesverbandes Arbeiterfotografie und der Neuen Rheinischen Zeitung | Der Künstler und Bundesverbandsmitglied der Arbeiterfotografie, Rudolph Bauer, wurde vom Amtsgericht Bremen wegen der Veröffentlichung von Bildcollagen, die das Corona-Manöver und die Kriegsanstrengungen kritisieren, verurteilt. Der Bundesverband und die Neue Rheinische Zeitung protestieren gegen das Urteil, das sie als politisch motiviert betrachten, und unterstützen Bauers Entscheidung, in Berufung zu gehen. Sie betonen die Notwendigkeit, den Rechtsstaat zu verteidigen, und warnen vor Entwicklungen in Richtung Krieg und Demokratieabbau.

»Unser Freund Rudolph Bauer, Referent auf zahlreichen unserer Kongresse,
auch auf dem nächsten im März 2026 wird er mit einem Beitrag vertreten sein,
wurde wegen der Veröffentlichung von Bildcollagen mit Kritik an Corona-Manöver und Kriegstreiberei verurteilt.«

Der Politikwissenschaftler und Künstler Rudolph Bauer wurde vom Amtsgericht Bremen wegen der Veröffentlichung von Bildcollagen verurteilt, die Kritik an Corona-Maßnahmen und Kriegsanstrengungen üben.

Ihm wurde vorgeworfen, Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen verwendet zu haben.

Das Gericht verurteilte ihn zu 120 Tagessätzen à 100 Euro. Diese Entscheidung wurde von den Anwesenden als skandalös empfunden.

Bauer äußerte, dass die politische Justiz nicht die Bürger vor dem Staat schützt, sondern den Staat vor den Bürgern.

Der Bundesverband Arbeiterfotografie und die Neue Rheinische Zeitung protestieren gegen das Urteil, da sie es als politisch motiviert ansehen.

Die Arbeiterfotografie hat historische Wurzeln in der Weimarer Zeit und wird 2026 100 Jahre alt.

In ihrer Stellungnahme betonen sie die Wichtigkeit, gegen Entwicklungen in Richtung Krieg und Demokratieabbau aktiv zu werden.

Bauer plant, gegen das Urteil in Berufung zu gehen, und erhält dabei Unterstützung von Freunden und Beobachtern.

Die Organisationen rufen dazu auf, den Rechtsstaat zu retten, und fordern, das Urteil nicht anzuerkennen.

10.09.2025