Polen hat die Auslieferung des Ukrainers Wladimir Z. abgelehnt. Er steht im Verdacht, an der Sprengung der Nord-Stream-Pipelines beteiligt gewesen zu sein. Dies wirft Fragen zur Reaktion der deutschen Bundesregierung und zu möglichen politischen Konsequenzen auf.
Der polnische Premierminister Donald Tusk hat erklärt, dass Polen den auf Basis eines europäischen Haftbefehls festgenommenen Ukrainer Wladimir Z., der an der Sprengung der Nord-Stream-Pipelines beteiligt gewesen sein soll, nicht an Deutschland ausliefern werde. Die Bundesregierung äußerte sich zunächst nicht zu Tusks provokanten Äußerungen und verwies darauf, dass die rechtlichen Verfahren zwischen den deutschen und polnischen Justizbehörden laufen. Es gibt Hinweise darauf, dass hochrangige ukrainische Akteure, möglicherweise mit Verbindungen zur CIA, in den Terroranschlag involviert waren. Doch die Bundesregierung hat keine spezifischen Konsequenzen in Aussicht gestellt.
»Der polnische Premier Donald Tusk hatte am 7. Oktober öffentlich erklärt, dass es nicht im Interesse Polens sei, den auf Basis eines europäischen Haftbefehls festgenommenen Ukrainer Vladimir Z., der laut Ermittlungen der Generalbundesanwaltschaft (GBA) aktiv an der Sprengung der zivilen Infrastruktur Nord Stream beteiligt war, an Deutschland auszuliefern. Die NachDenkSeiten wollten vor diesem Hintergrund unter anderem wissen, wie die Bundesregierung diesen Vorgang, der ja auch mit einem Bruch der Gewaltenteilung einhergeht, bewertet. Zudem kam die Frage auf, was für Konsequenzen die Bundesregierung aus dem bisher bekannten Ermittlungsstand der GBA zieht, der auf eine Involvierung hochrangiger staatlicher ukrainischer Akteure mit CIA-Verbindung bei dem Terroranschlag gegen das Pipelinesystem hindeutet. Von Florian Warweg.«, 09.10.2025, https://www.nachdenkseiten.de/?p=140308
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