Baden-Württemberg hat ein neues Gesetz verabschiedet, das es der Bundeswehr erlaubt, Bauvorhaben zur Verteidigungsfähigkeit ohne Einhaltung landesrechtlicher Vorschriften durchzuführen. Dies schränkt die kommunale Selbstverwaltung erheblich ein und wirft Fragen zur Notwendigkeit solcher Maßnahmen auf.
Baden-Württemberg hat ein neues Gesetz verabschiedet, das es der Bundeswehr ermöglicht, Bauvorhaben ohne die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und Auflagen durchzuführen. Damit soll die Verteidigungsfähigkeit des Landes gestärkt werden. Dies geschieht im Rahmen einer Lenkungsgruppe, die die zivilen Verteidigungsaufgaben sowie die Unterstützung der Streitkräfte koordinieren soll. Kritiker befürchten jedoch, dass die kommunale Selbstverwaltung dadurch untergraben wird und die Einhaltung sinnvoller Bauvorschriften nicht nachgewiesen werden kann. Zudem entsteht der Eindruck, dass es sich um einen Versuch handelt, Bundesmittel schnell ins Land zu ziehen.
»Baden-Württembergs bizarrer Bau-Turbo für die Bundeswehr – Baden-Württemberg versucht Bayern in der Frage, wie leicht man es der Bundeswehr machen kann, den Rang abzulaufen. Schon im Mai hatte das Kabinett von Winfried Kretschmann eine Lenkungsgruppe Verteidigung und Resilienz eingerichtet, um die „Aufgaben des Landes im Verteidigungsfalls [sic] koordinieren, insbesondere der zivilen Verteidigung und zur Unterstützung der Streitkräfte. Auch die Unterstützung der Rüstungsindustrie und der Forschung in diesem Bereich bildet einen Schwerpunkt. Weiteres Ziel ist die Prüfung geeigneter Maßnahmen zur Stärkung der gesellschaftlichen Resilienz. Dazu kann beispielsweise Aufklärung an Schulen oder ein stärkerer Austausch mit Bürgerinnen und Bürgern gehören.“ (Bericht aus dem Kabinett vom 20. Mai 2025, Pressemitteilung).«, 31.10.2025, https://www.imi-online.de/2025/10/31/baden-wuerttembergs-bizarrer-bau-turbo-fuer-die-bundeswehr/