Jämmerlich

» […] Das Jammern, seinerseits Massenphänomen unserer Tage, obwohl im Vergleich mit vielen anderen Ländern die Lebensbedingungen als sehr gesichert gelten, stünde einem Teil der Gesellschaft, aber nicht der großen Mehrheit, zu. Insofern handelt es sich um eine Dekadenzerscheinung, die nur den Sinn hat, von der Aktivität konstruktiven Gestaltens abzuhalten und sich an den Szenarien eines möglichen Untergangs zu laben. So lässt sich in der grausamen Dimension der Logik denen, die sich dem Jammern verschrieben haben, eine schlechte Prognose für die Zukunft ausstellen. Das sei all denen ins Journal geschrieben, die eigentlich das Zeug dazu hätten, sich über die Zukunft und ihre Gestaltung Gedanken zu machen. […] «

~ Dr. Gerhard Mersmann, Ostenmauer – 72. Makarenkos Motto, 12.11.2025, https://form-7.com/2025/11/12/ostenmauer-72-makarenkos-motto/

Die Kriegstüchtigkeit verhindert die Umwandlung von 200 Liegenschaften für eine zivile Nutzung. |

Das Bundesverteidigungsministerium hat beschlossen, keine ehemaligen Militärgelände mehr für eine zivile Nutzung freizugeben. Stattdessen sollen sie für die geplante Vergrößerung der Streitkräfte reserviert werden. Dadurch werden bestehende Planungen von Ländern und Kommunen beeinträchtigt.

Das Bundesverteidigungsministerium hat beschlossen, keine ehemaligen Militärgelände mehr für eine zivile Nutzung freizugeben. Grund dafür ist, dass diese Flächen für die geplante Vergrößerung der Streitkräfte benötigt werden. Von dieser Entscheidung sind rund 200 Liegenschaften betroffen, was bestehende Planungen von Ländern und Kommunen beeinträchtigen könnte. Der Staatssekretär für Infrastruktur, Hilmer, betonte die Bedeutung dieser Entscheidung und kündigte an, mit den betroffenen Ländern und Kommunen im Dialog zu stehen.

»Bundeswehr stoppt Umwandlung von Militärgelände in zivile Nutzung – Das Bundesverteidigungsministerium gibt keine Liegenschaften mehr für die zivile Nutzung frei.«, 28.10.2025, https://www.deutschlandfunk.de/bundeswehr-stoppt-umwandlung-von-militaergelaende-in-zivile-nutzung-102.html