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Erklärung des ICC-Anklägers Karim A.A. Khan KC: Anträge auf Haftbefehle im Zusammenhang mit der Situation im Staat Palästina„Auf der Grundlage der von meinem Büro gesammelten und geprüften Beweise habe ich hinreichende Gründe für die Annahme, dass Benjamin NETANYAHU, der Premierminister Israels, und Yoav GALLANT, der Verteidigungsminister Israels, die strafrechtliche Verantwortung für die folgenden Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit tragen, die auf dem Territorium des Staates Palästina (im Gazastreifen) ab mindestens dem 8. Oktober 2023 begangen wurden:
~ Aushungern von Zivilisten als Methode der Kriegsführung als Kriegsverbrechen entgegen Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe b) Ziffer xxv des Statuts;
~ Vorsätzliche Verursachung großer Leiden oder schwerer Verletzungen des Körpers oder der Gesundheit im Widerspruch zu Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe a Ziffer iii oder grausame Behandlung als Kriegsverbrechen im Widerspruch zu Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe c Ziffer i;
~ Vorsätzliche Tötung im Widerspruch zu Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe a Ziffer i oder Mord als Kriegsverbrechen im Widerspruch zu Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe c Ziffer i;
~ Vorsätzliche Angriffe auf die Zivilbevölkerung als Kriegsverbrechen im Widerspruch zu Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe b Ziffer i oder Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe e Ziffer i;
~ Ausrottung und/oder Mord als Verbrechen gegen die Menschlichkeit entgegen Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe a, auch im Zusammenhang mit dem Tod durch Verhungern;
~ Verfolgung als Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Sinne von Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe h);
~ andere unmenschliche Handlungen als Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Widerspruch zu Artikel 7(1)(k).
Auszug aus dem Wortprotokoll der Regierungspressekonferenz vom 15. Mai 2024
Frage Warweg
Herr Büchner, auch angesichts der Darlegung von Herrn Wagner habe ich noch einmal eine allgemeine Verständnisfrage. Der Kanzler hat ja regelmäßig erklärt, er habe vollumfängliches Vertrauen, dass Israel sich bei seinem Vorgehen im Gazastreifen an das Völkerrecht halte. Bleibt der Kanzler weiterhin bei dieser Einschätzung?
Vize-Regierungssprecher Büchner
Ja
Frage Jung (Jung & Naiv)
Ich möchte noch einmal zum Thema Nahostkonflikt zurückkehren. Ich war nur ein bisschen verwirrt mit Blick auf das Völkerrecht, weil Herr Büchner da eine klare Haltung des Kanzlers geäußert hatte. Mein Stand ist: Wenn ein Land eine Resolution des UN-Sicherheitsrats ignoriert, dann ist das ein Völkerrechtsbruch. Es ist ja eine Tatsache, dass Israel die Forderung nach einem Waffenstillstand ignoriert. Bleiben Sie bei Ihrer Aussage von vorhin?
Büchner
Ich glaube, die Haltung des Bundeskanzlers in dieser ganzen Frage ist eigentlich völlig klar und hat sich nicht geändert, und das habe ich eben zum Ausdruck gebracht. Israel hat das völkerrechtlich verbriefte Recht, sich gegen den anhaltenden Angriff der Hamas zu verteidigen. Die Selbstverteidigung muss der Bestimmung des humanitären Völkerrechts entsprechend ausgeübt werden. Die Bundesregierung fordert – das wissen Sie auch – die Einhaltung des humanitären Völkerrechts von Israel sowohl in direkten Gesprächen als auch öffentlich ein, und das werden wir auch weiterhin tun. Auch vor dem Internationalen Gerichtshof haben wir das alles umfassend dargelegt.
Zusatzfrage Jung
Ich hatte mich jetzt auf die Resolution des Sicherheitsrats bezogen, der einen Waffenstillstand in Gaza forderte. Dieser Forderung kommt die Hamas nicht nach, Israel aber auch nicht; die verstoßen beide gegen die Resolution. Das erkennen Sie an?
Büchner
Ich habe hier das gesagt, was ich zu sagen habe.
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~ Karim A.A. Khan (KC, ICC-Ankläger) & Florian Warweg (NDS), Für Kanzler Scholz hält sich Israel in Gaza noch immer „vollumfänglich“ an das Völkerrecht, 21.05.2025, https://www.nachdenkseiten.de/?p=115518

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