Merz will im US-Angriffskrieg gegen Venezuela nichts Verurteilenswertes erkennen, zeigt sich zufrieden mit der Verschleppung von Maduro

Der Artikel beschreibt die militärischen Aggressionen der USA gegen Venezuela, zu denen auch die Bombardierung von Booten und die Entführung des venezolanischen Präsidenten Nicolás Maduro gehören. Kritisiert wird, dass die US-Regierung unter Donald Trump völkerrechtswidrig handelt, indem sie venezolanische Erdöltanker kapert und das Land militärisch „quarantänisiert“. Internationale Reaktionen, insbesondere von der Afrikanischen Union und aus Ghana, verurteilen diese Aktionen als koloniale Ambitionen und fordern eine sofortige Deeskalation. Die deutsche Regierung unter Bundeskanzler Friedrich Merz zeigt sich hingegen neutral und kritisiert lediglich die venezolanische Regierung, ohne die völkerrechtswidrigen Handlungen der USA zu benennen.

»BERLIN/WASHINGTON/CARACAS (Eigener Bericht) – Mit einer ideologischen Bankrotterklärung startet die Bundesregierung ins neue Jahr. Bundeskanzler Friedrich Merz, der seit je weltweit darauf dringt, Sanktionen gegen Russland wegen dessen Angriffskriegs gegen die Ukraine zu verhängen, will im Angriffskrieg der USA gegen Venezuela und in der Verschleppung von dessen gewähltem Präsidenten nichts Verurteilenswertes erkennen. Die „rechtliche Einordnung“ des US-Überfalls, behauptet Merz, sei „komplex“. Damit verliert die Bundesregierung, die ohnehin wegen ihrer doppelten Standards international kritisiert wird, weltweit noch mehr an Glaubwürdigkeit und isoliert sich gegenüber den Staaten des Globalen Südens ein weiteres Stück. Aus afrikanischen Ländern zum Beispiel sind – sachlich korrekt – äußerst kritische Stellungnahmen zu dem völkerrechtswidrigen US-Überfall auf Venezuela zu hören. So erklärt etwa das Außenministerium Ghanas, die Ankündigung von US-Präsident Donald Trump, die USA würden Venezuela bis auf weiteres „regieren“, erinnere „an die koloniale und imperalistische Ära“; „derlei koloniale Ambitionen“ sollten heute „keinen Platz mehr haben“. Berlin hingegen schlägt sich umstandslos auf die Seite Washingtons.«, 05.01.2026, https://www.german-foreign-policy.com/news/detail/10248

Zwischen September und Dezember 2025 haben die USA vor der Küste Venezuelas mindestens 35 Boote bombardiert, wobei 115 Menschen getötet wurden. Für die Vorwürfe gegen die Opfer gab es keine rechtlichen Beweise.

Die US-Regierung hat unter dem Vorwand, US-Sanktionen zu überwachen, Erdöltanker illegal kapert, was eine Verletzung des internationalen Rechts darstellt.

Ein völkerrechtswidriger Angriffskrieg der USA auf Venezuela hat mindestens 40 Menschenleben gefordert und die Trump-Administration legitimiert die Entführung des venezolanischen Präsidenten Nicolás Maduro.

Trump kündigte an, die USA würden Venezuela „regieren“ und drohte mit einer weiteren Angriffswelle, falls seine Bedingungen nicht erfüllt würden.

Die US-Außenpolitik richtet sich nun auch gegen andere lateinamerikanische Staaten wie Kuba, Kolumbien und Mexiko, was eine Eskalation der militärischen Aggression bedeutet.

Die Afrikanische Union und Ghana verurteilten die US-Intervention scharf und forderten die Rückkehr zur politischen Unabhängigkeit Venezuelas.

Der deutsche Bundeskanzler Friedrich Merz äußerte sich neutral zur US-Intervention und kritisierte lediglich die venezolanische Regierung, ohne die rechtlichen Aspekte des US-Einsatzes klar zu benennen.

Die Reaktionen aus Europa zeigen eine allgemeine Billigung der US-Gewaltpolitik, während sich Länder mit kolonialer Vergangenheit wie Ghana offen dagegen aussprechen.

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Faustrecht

» […] Internationales Recht ist das Recht der stärksten Nation, seine eigenen Rechtsgrundsätze allen anderen Ländern aufzuzwingen.

Das steht zwar so nicht in der UN-Charta, beschreibt aber faktisch den Zustand der Welt seit Donald Trumps „Coup”.

Wie hatte sich die westliche Welt ereifert, als Ayatollah Khomeini eine „Fatwa“, einen Tötungsbefehl, gegen Salman Rushdie aussprach und damit iranische Moralvorstellungen weltweit durchzusetzen versuchte!

Nun ließ ein US-Präsident ein ausländisches Staatsoberhaupt kidnappen und vor Gericht stellen, wo es nach US-Recht abgeurteilt werden soll.

Wenn dies geschehen kann — und es sieht danach aus, als ob Trump damit durchkäme —, ist niemand auf der Welt mehr sicher — nirgendwo.

Und genau dieser Effekt könnte beabsichtigt sein.

Das internationale Faustrecht liegt im Trend — schon die Tötung von Osama bin Laden ohne Prozess und die Beschlagnahmung russischer Vermögen in jüngster Zeit waren Willkürakte.

Und doch ergibt es keinen Sinn, diese Handlungsweise der USA als Tat eines verirrten Einzeltäters zu deuten.

Donald Trump spiegelt der Welt den Grad an Verkommenheit wider, den sie mittlerweile erreicht hat. […] «

~ Charles Eisenstein, Ein böses Omen, 08.01.2026, https://www.manova.news/artikel/ein-boses-omen

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Trotzdem!

Roland Hoheisel-Gruler (elfstricheins) fragt verständlicherweise:

Es ist hart und es ist bitter – aber wie kann man in solchen Zeiten noch vernünftig internationales Recht lehren und sich mit Studierenden über den Sinn von §73 IRG austauschen, wenn aus den USA solche Signale in die Welt gesandt werden?

https://anwaltsblog.wordpress.com/2026/01/04/buecher-zu-verschenken/

Die Antwort ist ganz einfach, denn die Überlebenden dessen, was kommt, brauchen Wissen und einen Ansatz, um vernünftig an der Stunde Null beginnen zu können.

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